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Günstige private Haftpflichtversicherung im Leistungs- & Preisvergleich
Bevor ich Ihnen Policen anbiete, nehme ich mir in einem ersten Schritt Zeit, Ihre Bedürfnisse und Ihre Anforderungen an eine Versicherung zu verstehen. Sobald ich weiß, welche Wünsche Sie besitzen, vergleiche ich mehrere Angebote von verschiedenen Versicherungsunternehmen und suche die besten heraus. Als unabhängiger Makler bin ich nicht an eine Versicherung gebunden, sondern entscheide nach den besten Leistungen und dem fairsten Preis. Selbstverständlich stelle ich Ihnen nur die Versicherungen vor, von denen ich selbst überzeugt bin und die ich aufgrund meiner jahrzehntelangen Erfahrung vertreten kann. Haben Sie meine Vorauswahl erhalten, können Sie sich für das Angebot entscheiden, welches Sie für am besten geeignet halten.
Sie möchten sich in einem ausführlichen Beratungsgespräch von mir beraten lassen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf! Ich werde mich in Kürze bei Ihnen melden, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Private Haftpflichtversicherung
Im Alltag kann ein Unfall schnell passieren. Eine Unachtsamkeit und schon ist das Hab und Gut eines anderen beschädigt. Im schlimmsten Fall kam die Person selbst zu Schaden und hat sich verletzt. Das kann für Ihre Finanzen schlimme Folgen haben. In §823 BGB steht, dass der Schaden, der aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder des Eigentums eines anderen Menschen hervorgeht, ersetzt werden muss. Deshalb sind Sie haftbar, egal, ob Sie den Schaden absichtlich oder aus Versehen verursacht haben.
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie ist dazu da, für einen von Ihnen verursachten Schaden aufzukommen. Sie deckt alle möglichen alltäglichen Risiken ab wie zum Beispiel Schäden am Haus, einen Unfall beim Sport oder ähnliches.
Versichern können sich Einzelpersonen oder Paare. Wenn sich Singles mit Kindern oder Paare mit Kindern haftpflichtversichern, können die Kinder mit inbegriffen werden. So deckt die Versicherung auch Schäden, die von ihren Kindern verursacht wurden, ab. Die private Haftpflichtversicherung hilft zudem oft vor Gericht, wenn Sie für einen Schaden aufkommen sollen, für welchen Sie nicht verantwortlich sind.
Versicherungssumme
Bei einer privaten Haftpflichtversicherung werden meist sehr hohe Höchstbeträge vereinbart, denn die Haftung einer Privatperson ist nicht begrenzt. Das heißt, dass die Kosten schnell in die Millionen gehen können, wenn eine Person körperlich zu Schaden kommt, beispielsweise durch anfallendes Schmerzensgeld, den Bau von behindertengerechtem Wohnraum, Behandlungskosten usw.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Voraussetzung für das Einspringen der privaten Haftpflichtversicherung ist, dass der Schaden nicht im beruflichen Umfeld, im Rahmen von vereinsmäßigen Tätigkeiten oder einem anderen (ehren-)amtlichen Risiko entstanden ist, sondern im privaten Bereich. Selbstverständlich zahlt die Versicherung in der Regel auch nur dann, wenn Sie den Schaden nicht absichtlich verursacht haben. Mutwillige Zerstörung von fremdem Eigentum ist normalerweise nicht von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Abgedeckte Fälle
Die Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel alltägliche Risiken ab. Dazu gehören zum Beispiel Unfälle beim Sport in der Freizeit oder das Ruinieren eines Teppichs bei Freunden durch das Verschütten von Rotwein.
Die Absicherung durch eine Haftpflichtversicherung umfasst normalerweise immer Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Personenschäden bezeichnen alle Verletzungen, die ein Mensch durch Ihr Einwirken erleidet. Das kann zum Beispiel ein gebrochenes Bein sein, das Sie einem anderen beim Fußballspielen im Park zufügen. In schlimmeren Fällen kann der Geschädigte aber auch Folgeschäden, wie eine Querschnittslähmung, davontragen. Dann sind Sie dazu verpflichtet, für die Kosten, die durch Krankenhausaufenthalte etc. aufkommen, zu tragen.
Sachschäden bezeichnen alle Beschädigungen und Zerstörung von fremdem Eigentum. Ein Beispiel hierfür ist der bereits erwähnte verschüttete Rotwein auf einem Teppich. Auch ein Kratzer auf dem Auto Ihres Nachbarn, das von einem Ihrer Kinder verursacht wurde, zählt hierzu.
Vermögensschäden werden von einer Haftpflichtversicherung ebenfalls abgedeckt. Sie liegen vor, wenn eine andere Person durch Sie einen finanziellen Schaden hat. Das kann zum Beispiel sein, weil diese Person durch Sie einen wichtigen Termin verpasst hat. Es kann ebenso passieren, dass dieser wegen Ihnen nicht zur Arbeit gehen kann und somit kein Geld verdient.
Die eben genannten Bereiche werden von einer privaten Haftpflichtversicherung normalerweise immer abgedeckt. Je nach Ihren persönlichen Bedürfnissen stellt ein Versicherungsunternehmen aber noch weitere Optionen zur Auswahl, die in Ihrem Vertrag ergänzt werden können. Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Bereiche vorstellen, die bei Bedarf ebenfalls durch eine Haftpflicht abgedeckt werden können.
Drohnen
Wenn Sie im Besitz einer Drohne sind, dann ist eine Haftpflichtversicherung für Sie vorgeschrieben. Sollten Sie beim Fliegen mit Ihrer Drohne fremdes Eigentum beschädigen oder zerstören, dann springt die Versicherung ein.
Schaden, den man sich selbst oder seinem eigenen Eigentum zugefügt hat
Mit diesem Zusatz können Sie auch Ihr eigenes Eigentum versichern. Das kann zum Beispiel bei Kindern nützlich sein, denn dadurch werden Schäden, die Ihr Kind an Ihrem Eigentum verursacht hat, übernommen. Beachten sollten Sie hier, dass dabei nur Personenschäden und Sachschäden übernommen werden. Vermögensschäden sind hiervon ausgeschlossen.
Verlust von Schlüsseln
a) Ihrer privaten Mietwohnung
Die Schlüssel Ihrer Mitwohnung werden durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bei einer guten Versicherung ist dabei sogar das Austauschen der Schlösser der zentralen Haustüre abgesichert.
b) Fremder beruflicher Schlüssel, zum Beispiel der Ihres Arbeitgebers
Sind Sie angestellt und habend den Schlüssel zum Büro, die Schließkarte oder einen Zentralschlüssel verloren, dann kommt die private Haftpflichtversicherung auch dafür auf.
Forderungsausfalldeckung
Wenn Sie eigentlich Anspruch auf Schadensersatz oder Kostenübernahme eines anderen hätten, dieser aber nicht zahlen kann, dann übernimmt Ihre Versicherung den Schaden für Sie.
Deliktunfähige Kinder
Kinder unter sieben Jahren können nicht selbst für einen Schaden verantwortlich gemacht werden. Mit dieser Zusatzleistung schützen Sie sich vor Kosten, die durch einen von Ihren Kindern verursachten Schaden entstehen.
Unbezahlte Hilfeleistungen
Das ist sinnvoll, wenn Sie Nachbarn oder Freunden gerne behilflich sind. Kommt dabei etwas zu Schaden, ist man nicht gesetzlich zum Schadensersatz verpflichtet, sondern moralisch. Wenn Sie bei Freunden, Bekannten oder Nachbarn öfter handwerklich tätig werden oder in einer anderen Weise behilflich sind, dann ist diese Option auf jeden Fall ratsam für Sie.
Mietsachschäden
Vor allem bei Schäden in Mietwohnungen, Hotels, Ferienwohnungen etc. greift diese Option. Sie sollten sich dafür entscheiden, wenn Sie in einer Mietwohnung leben, viel unterwegs oder im Urlaub sind.
Ehrenamt
Der Versicherungsschutz gilt dann auch, wenn Sie aus Versehen während Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit einen Schaden verursachen.
Versicherungsvergleich
Sie interessieren sich für eine private Haftpflichtversicherung und möchten gerne die Kosten und Leistungen der einzelnen Anbieter miteinander vergleichen? Dann kontaktieren Sie mich! Ich bin Ihnen gerne behilflich, indem ich Ihre Wünsche und Bedürfnisse erfasse. Anschließend werte ich diese mit professioneller Software aus und vergleiche die besten Angebote der einzelnen Versicherungen.
Sobald mir das Ergebnis vorliegt, erhalten Sie von mir eine Übersicht über die Stärken und Schwächen der einzelnen Angebote, welche Beträge die Versicherung umfasst und welche Kosten mit dem jeweiligen Vertrag auf Sie zukommen. Dann können Sie sich den Vergleich ganz in Ruhe ansehen und eine Entscheidung treffen.
Top 5-Versicherungen:
- Helvetia
- InterRisk
- Rhion
- Adam Riese (Württembergische)
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